Honey Odyssey

Entscheidung 03 von 8

Wo man einen Bienenstand aufstellt

Die Tracht in Flugweite, nicht das Grundstück selbst, entscheidet über den Standort; Recht, Nachbarn und gespritzte Felder engen die Wahl dann ein.

Gilt für: Imkeranfänger in Deutschland, Österreich und der Schweiz; Honigbienen, Apis mellifera   Region: Mitteleuropa (Deutschland, Österreich, Schweiz)

Zuerst entscheiden: Warum Bienen halten, und mit wie vielen Völkern beginnen

Diese Entscheidung legt fest: den Standort der ersten Beuten, der die Tracht, das Wasser, das Mikroklima und die Nachbarn festlegt, die die Völker haben werden; ob der Standort auf eigenem Land liegt oder auf fremdem Land unter einer Vereinbarung; ob ein festes Bienenhaus oder Gebäude nötig sind, was in Teilen der Schweiz Baubewilligungen und Abstandsregeln auslöst und in Bayern einen Pacht- oder Kaufvertrag statt einer mündlichen Vereinbarung verlangt; welche gesetzlichen Abstände zu Grenzen, Straßen und sensiblen Orten gelten, nach Land und Bundesland oder Kanton

Wo man einen Bienenstand aufstellt
Foto: ImkerHCH, CC BY-SA 3.0

Die Tracht in Flugweite entscheidet mehr als das Grundstück

In einer britischen Studie, die über zwei Jahre Schwänzeltänze entschlüsselte, stieg die mittlere Sammeldistanz von 493 m im Frühjahr auf 2156 m im Sommer, eine beflogene Fläche von etwa 15 Quadratkilometern.Bestätigter Fakt, Quelle 1 Dieselbe Studie fand, dass die Völker im Frühjahr überwiegend für Orte innerhalb von 500 m um die Beuten tanzten, sodass die frühe Tracht nah sein muss, während die Sommertracht weit entfernt sein darf.Bestätigter Fakt, Quelle 1 Die Schweizer Anfängeranleitung, veröffentlicht auf der Website des Bildungszentrums Wallierhof des Kantons Solothurn, sagt, dass Tracht in 500 m Entfernung die Bienen bereits spürbar mehr Aufwand kostet und Praktiker 750 bis 1000 m als nicht mehr lohnend ansehen.Angabe des Betriebs, Quelle Angabe 2 Das bayerische Bieneninstitut nennt die Standortwahl eine der zentralen Entscheidungen für den Erfolg eines Imkereibetriebs.Bestätigter Fakt, Quelle 3 Das bayerische Institut nennt Obstblüte, Raps, Löwenzahn und den Wald (Honigtau) als Haupttrachten, wobei Robinie, Linde, Sonnenblume und Heide in manchen Gegenden eine Rolle spielen; spät gemähte Wiesen, Brachen, Feldränder und Gärten tragen die Völker zwischen diesen Massentrachten.Bestätigter Fakt, Quelle 4

Wasser, Sonne, Wind und die Richtung der Fluglöcher

Das bayerische Institut empfiehlt eine Wasserquelle nicht weiter als 400 m von den Beuten entfernt, etwa einen Bach, Teich, eine Quelle oder ein Feuchtgebiet, weil Wasser von Ende April bis Mitte Mai knapp werden kann, wenn Polleneintrag und Brutaufzucht ihren Höhepunkt erreichen.Bestätigter Fakt, Quelle 4 Windexponierte Standorte sollten vermieden werden; Waldränder, Hecken, Feldgehölze oder Gebäude geben ein- und ausfliegenden Bienen meist genug Schutz.Bestätigter Fakt, Quelle 4 Direkte Mittagssonne sollte vermieden werden, weil sich Beuten in heißen Sommern stark aufheizen; das bayerische Institut empfiehlt Halbschatten.Bestätigter Fakt, Quelle 4 Kaltluftseen und Frostlöcher, in denen Schnee besonders lange liegt, zeigen eine deutlich schlechtere Frühjahrsentwicklung als sonnige Standorte.Bestätigter Fakt, Quelle 4 Fluglöcher nach Südosten oder Südwesten werden oft empfohlen, doch das bayerische Institut nennt das zweitrangig, weil Pflanzen ohnehin um die Mittagszeit den meisten Nektar produzieren.Bestätigter Fakt, Quelle 4

Zufahrt, Wege, Nachbarn und Land, das nicht Ihnen gehört

Die Zufahrt sollte mit Auto und Anhänger befahrbar sein, weil volle Honigräume, Futter und Beuten schwere Lasten sind, die gebracht und abgeholt werden müssen.Bestätigter Fakt, Quelle 4 Völker neben Wanderwegen, Parkplätzen, Rastplätzen oder Spielplätzen werden oft von Menschen gestört; die bayerische Anleitung schlägt vor, den Stand mit heimischen Bäumen und Sträuchern abzuschirmen.Bestätigter Fakt, Quelle 4 Die Schweizer Anfängeranleitung rät, den Stand so zu wählen, dass möglichst große Abstände zu Nachbargrundstücken, Straßen und Wanderwegen eingehalten werden; sie schlägt außerdem, wo möglich, mehr als 300 m zum nächsten Imker vor.Angabe des Betriebs, Quelle Angabe 2 Für Beuten auf fremdem Land sagt das bayerische Institut, dass eine mündliche Vereinbarung mit dem Eigentümer oft genügt, solange die Beuten mobil bleiben; statt Geld wird oft Bezahlung in Honig vereinbart.Angabe des Betriebs, Quelle Angabe 4 Müssen Gebäude errichtet werden, sagt das bayerische Institut, sollte der Standort langfristig durch einen Pachtvertrag oder Kauf gesichert werden; eine mündliche Vereinbarung genügt dann nicht.Bestätigter Fakt, Quelle 4

Deutschland: kein fester Abstand, aber § 906 BGB und Ortsüblichkeit

In Deutschland lässt § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Nachbarn Einwirkungen von einem anderen Grundstück nur dann verbieten, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen.Bestätigter Fakt, Quelle 5 Selbst eine wesentliche Beeinträchtigung muss nach § 906 Abs. 2 BGB geduldet werden, wenn sie durch eine ortsübliche Benutzung herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die solchen Nutzern wirtschaftlich zumutbar sind.Bestätigter Fakt, Quelle 5 Das bayerische Bieneninstitut stellt fest, dass es in Deutschland keine gesetzlichen Regeln zu einem Schutzabstand zum Nachbarn gibt.Bestätigter Fakt, Quelle 4 Als Faustregel für Bayern erwartet das Institut bei 5 bis 20 m Abstand zum Nachbarn, je nach örtlicher Situation, keine Probleme, wo die Bienenhaltung ortsüblich ist.Statistische Schätzung, Quelle Schätz. 4 Ob die Bienenhaltung ortsüblich ist, wird durch Vergleich mit umliegenden Orten ähnlicher Größe und Struktur beurteilt, laut der rechtlichen Kurzinformation des bayerischen Instituts zu Bienenstandorten.Bestätigter Fakt, Quelle 6

Österreich und Schweiz: Abstände und Bewilligungen nach Bundesland oder Kanton

In Oberösterreich müssen, wenn ein Heimbienenstand neu errichtet, wieder errichtet oder erweitert wird, mindestens 10 m von den Fluglöchern zur Nachbargrenze gegenüber der Flugfront eingehalten werden, es sei denn, die Nachbarn stimmen weniger zu, ein Flughindernis der vorgeschriebenen Größe ist vorhanden, die Fluglöcher liegen mindestens 3 m über einem unbebauten Nachbargrundstück, oder der Bürgermeister bewilligt einen geringeren Abstand von nicht weniger als 3 m.Bestätigter Fakt, Quelle 7 Oberösterreich erlaubt weniger als 10 m, wenn mindestens 4 m vor den Fluglöchern ein geeignetes Flughindernis wie eine Mauer, ein Zaun oder eine dichte Bepflanzung mindestens 2 m über sie hinausragt; zu Grundstücken mit Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen, Kindergärten, Sportplätzen, Freibädern, Campingplätzen und dergleichen gelten 50 m von den Fluglöchern.Bestätigter Fakt, Quelle 7 In Wien müssen die Fluglöcher jeder Beute mindestens 7 m von der Grenze gegenüber der Flugfront entfernt sein, verringerbar durch Zustimmung der Nachbarn, ein Flughindernis der vorgeschriebenen Größe, erhöhte Fluglöcher oder eine Bewilligung des Magistrats; zu öffentlichen Straßen gelten 10 m und zu Autobahnen 50 m, die nur ein Flughindernis der vorgeschriebenen Größe ersetzen kann.Bestätigter Fakt, Quelle 8 Im Burgenland erfordert das Aufstellen von Wandervölkern auf fremdem Land die Zustimmung des über das Grundstück Verfügungsberechtigten, und die Nachbarn müssen zustimmen, wenn die Flugfront näher als 15 m an der Grenze liegt.Bestätigter Fakt, Quelle 9 Im Kanton Zürich brauchen Bienenhäuser und Bienenkästen außerhalb der Bauzonen eine Baubewilligung, gleich welcher Bauart, fest oder mobil, und Grenz-, Wald-, Straßen- und Gewässerabstände müssen eingehalten werden.Bestätigter Fakt, Quelle 10

Mit Pflanzenschutzmitteln behandelte Felder rund um den Standort

Deutschlands Bienenschutzverordnung verbietet es, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auf blühende Pflanzen oder auf andere Pflanzen auszubringen, während Bienen sie befliegen.Bestätigter Fakt, Quelle 12 Dieselbe deutsche Verordnung ergänzt, dass im Umkreis von 60 m um einen Bienenstand bienengefährliche Mittel während der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers ausgebracht werden dürfen, sodass ein Landwirt wissen muss, wo Ihre Beuten stehen.Bestätigter Fakt, Quelle 12 In der Schweiz erhielt der Bienengesundheitsdienst 2023 fünfzehn Verdachtsfälle auf Vergiftung und bestätigte zwei starke durch Pflanzenschutzmittel; einer wurde auf eine Spritzung auf einem Rapsfeld nahe dem Bienenstand zurückgeführt.Angabe des Betriebs, Quelle Angabe 13 Bei Verdacht auf eine Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel in Bayern ist schnelles Handeln gefordert; die Proben gehen an die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des Julius Kühn-Instituts, und die Analyse ist für betroffene Imker kostenlos.Bestätigter Fakt, Quelle 14 Ein gemeinsamer Verhaltenskodex von Obstbauern und Imkern für die Region Basel (2014) betrachtet den gegenseitigen Kontakt als Grundlage guter Beziehungen und bittet die Imker, Spritzungen zu akzeptieren, die im Rahmen der SAIO-Richtlinien für den Obstbau erfolgen.Angabe des Betriebs, Quelle Angabe 11

Die Kette der Entscheidungen

  1. 01Warum Bienen halten, und mit wie vielen Völkern beginnendie erste Entscheidung
  2. 02Lernen vor der ersten Bienenach: Warum Bienen halten, und mit wie vielen Völkern beginnen
  3. 03Wo man einen Bienenstand aufstelltnach: Warum Bienen halten, und mit wie vielen Völkern beginnen
  4. 04Beute und Rähmchen wählen: eine Entscheidung für Jahrenach: Warum Bienen halten, und mit wie vielen Völkern beginnen; Lernen vor der ersten Biene
  5. 05Woher die Bienen kommennach: Beute und Rähmchen wählen: eine Entscheidung für Jahre; Wo man einen Bienenstand aufstellt
  6. 06Ausrüstung und das erste Budget: was Sie brauchen und was es kostetnach: Beute und Rähmchen wählen: eine Entscheidung für Jahre; Warum Bienen halten, und mit wie vielen Völkern beginnen
  7. 07Anmeldung und Recht: was vor und nach den ersten Bienen geschehen mussnach: Wo man einen Bienenstand aufstellt; Woher die Bienen kommen
  8. 08Die erste Saison: wie das erste Jahr aussiehtnach: Woher die Bienen kommen; Anmeldung und Recht: was vor und nach den ersten Bienen geschehen muss; Ausrüstung und das erste Budget: was Sie brauchen und was es kostet

Quellen

  1. Couvillon MJ, Schürch R, Ratnieks FLW (2014). Waggle Dance Distances as Integrative Indicators of Seasonal Foraging Challenges. PLoS ONE 9(4): e93495. doi:10.1371/journal.pone.0093495 Link
  2. Wie beginne ich mit der Imkerei? Tipps für Neueinsteiger (07.01.2022). Bildungszentrum Wallierhof, Kanton Solothurn (Fachstelle Bienen BL/BS/SO), PDF hosted at wallierhof.so.ch Link
  3. Schulungsunterlagen Basisteil, Anfängerkurs. Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Institut für Bienenkunde und Imkerei, Veitshöchheim (undated) Link
  4. Standort / Platzwahl für Bienenvölker (Wo stelle ich meine Bienen hin?). Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Fachzentrum Bienen, Veitshöchheim (undated) Link
  5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de Link
  6. Wo darf ich meine Bienen hinstellen? Rechtliche Fragen zum Bienenstandort (slides). LWG Institut für Bienenkunde und Imkerei, Veitshöchheim (undated) Link
  7. Gesetz vom 15. April 1983 über das Halten und die Zucht von Bienen (Oö. Bienenzuchtgesetz), LGBl. Nr. 45/1983, consolidated version 12.01.2015, § 3 and § 9. FAOLEX database Link
  8. Wiener Bienenzuchtgesetz, LGBl. für Wien Nr. 56/2000, § 3. FAOLEX database Link
  9. Burgenländisches Bienenzuchtgesetz, LGBl. Nr. 14/1965, § 10 Zustimmung des Verfügungsberechtigten über das Grundstück. RIS Rechtsinformationssystem des Bundes Link
  10. Bienenhäuser (Bauen ausserhalb von Bauzonen, nichtlandwirtschaftliche Bauten). Kanton Zürich, Baudirektion, Amt für Raumentwicklung and Amt für Landschaft und Natur Link
  11. Gute Imkerpraxis: Gewährleistung der Bestäubung von Obstkulturen. Baselbieter Obstverband, Bienenzüchterverband Beider Basel, Fachstelle Bienen der Kantone BL, BS, SO (BZ Wallierhof), LZ Ebenrain, 24 March 2014 Link
  12. Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) § 2 Abs. 3. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de Link
  13. Bienenvergiftungen 2023. apiservice / Bienengesundheitsdienst (BGD), Switzerland, published 2024 (contact Marianne Tschuy) Link
  14. Bienenschäden durch Pflanzenschutzmittel: Handlungsleitfaden und Ansprechpartner. Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Pflanzenschutz, 2nd edition January 2023 Link

Zuletzt geprüft: 21. Oktober 2026. Jede Aussage in diesem Artikel wurde mit der zitierten Quelle abgeglichen. Einen Fehler entdeckt? Melden.